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BGH, 24.02.1959 - VI ZR 41/58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- VersR 1959, 455
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 10.07.2007 - VI ZR 199/06
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Kfz-Leasinggeber
Voraussetzung hierfür ist aber, dass sich der Geschädigte die Betriebsgefahr seines Kfz dem Schädiger gegenüber zurechnen lassen muss (…Senatsurteile vom 5. April 1960 - VI ZR 49/59 - aaO;… vom 30. Mai 1972 - VI ZR 38/71 - aaO; vgl. auch Senatsurteil vom 24. Februar 1959 - VI ZR 66/58 - VersR 1959, 455, 456). - OLG München, 06.12.2019 - 10 U 854/18
Regress der Kaskoversicherung bei Unfall eines Leasingfahrzeuges
Voraussetzung hierfür ist aber, dass sich der Geschädigte die Betriebsgefahr seines Kfz dem Schädiger gegenüber zurechnen lassen muss (BGH, Urteil vom 5. April 1960 - VI ZR 49/59; vom 30. Mai 1972 - VI ZR 38/71; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Februar 1959 - VI ZR 66/58 - VersR 1959, 455, 456). - BGH, 30.05.1972 - VI ZR 38/71
Fahrzeughalterin als Beifahrerin - § 254 BGB, §§ 9, 17 StVG, Abwägung von …
So setzt, wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat (vgl. BGHZ 11, 170, 174 [BGH 21.11.1953 - VI ZR 82/52] ; Senatsurteil vom 24. Februar 1959 - VI ZR 66/58 - VersR 1959, 455), die Ausgleichspflicht nach § 17 StVG voraus, daß der Halter, dem der Schädiger die Betriebsgefahr anrechnen will, nach den §§ 7 ff StVG ersatzpflichtig sein würde, wenn er - umgekehrt gesehen - diesen geschädigt hätte.
- BGH, 02.11.1965 - VI ZR 134/64
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem plötzlich die Fahrbahn …
Dem Kläger ist aber, was das Berufungsgericht außer Betracht gelassen hat, zunächst eine Schrecksekunde zuzubilligen, weil er ohne sein Verschulden durch die von dem Hunde der Beklagten verursachte Gefahr überrascht worden ist (vgl. Senatsurteile vorn 16. Dezember 1953 - VI ZK 87/52 - LM § 1 StVO Nr. 6; vom 24. Februar 1959 - VI ZR 41/58 - VersR 1959, 455; vom 28. November 1961 - VI ZR 89/61 - VersR 1962, 164). - KG, 16.12.1991 - 12 U 202/91
Haftungsverteilung bei Kollision eines Einsatzfahrzeuges der Feuerwehr, das unter …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 28.11.1961 - VI ZR 89/61
Haftungsverteilung bei plötzlichem Hineintreten eines Fußgängers in die Fahrbahn …
Die Schreckzeit ist dem Fahrer nur dann zu versagen, wenn er es verschuldet hat, daß er durch eine plötzlich und unerwartet eingetretene Gefahr überrascht worden ist (vgl. die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 16. Dezember 1953 - VI ZR 87/52 - VRS 6, 87 mit Nachweisen und vom 24. Februar 1959 - VI ZR 41/58 - VersR 1959, 455, die dem Fahrer im Rahmen des § 7 Abs. 2 StVO eine Schreckzeit zubilligt).